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Özdemir offen für Verschiebung des Verbrennerverbots 2035 – SPD signalisiert Gesprächsbereitschaft

Der Spitzenkandidat der Grünen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, hält eine Verschiebung des Verbots von neuzugelassenen Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 für denkbar. „Gefordert ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Industrie und Politik, der die nötige Flexibilität beim `Wann` ermöglicht und gleichzeitig beim `Wohin` klar Kurs hält“, sagte Özdemir dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Eine komplette Aufhebung des Verbrennerverbots lehnte Özdemir ab. „Die Autoindustrie hat sich längst auf den Weg gemacht und massiv investiert in die emissionsfreie Mobilität.“

Özedmir kritisierte den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der ein Kippen des Verbrenner-Aus gefordert hatte. „Eine Politik, die die Zukunft unserer Industrie im Blick hat, sollte den Blick nach vorne richten und sich nicht in kurzsichtigen Rollen rückwärts üben“, sagte Özdemir. Auch die Grünen-Parteivorsitzende Franziska Brantner sagte dem „Handelsblatt“: „Die Grünen stehen ohne Wenn und Aber zum klimaneutralen Auto, zum Verbrenner-Aus.“

Offen für Gespräche über eine Verschiebung des 2035er-Ziels zeigte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Sebastian Roloff. „Der Autogipfel muss einen klaren gemeinsamen Weg von Politik und Branche liefern, wie wir Standorte und Arbeitsplätze bei uns sichern“, sagte Roloff der Zeitung.

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der Wert wird bis 2035 schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit indirekt verboten. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU von einem Pfad für eine Erderhitzung von über vier Grad Celsius auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur