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Deutsche Eudi-Wallet: Starttermin 2027 wackelt wegen Chaos und Sicherheitsbedenken

Der Zeitplan für Deutschlands geplante digitale Brieftasche, die sogenannte Eudi-Wallet, gerät zunehmend ins Wanken. Weniger als sieben Monate vor dem avisierten Starttermin am 2. Januar 2027 mehren sich die Anzeichen, dass das Prestigeprojekt von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden kann.

Das berichtet der „Tagesspiegel“ nach Gesprächen mit zahlreichen am Projekt beteiligten Akteuren. Demnach leidet das Projekt unter chaotischem Projektmanagement und ständig verschobenen Fristen. Die federführende Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) hatte 2024 den Auftrag übernommen – obwohl sie für die operative Umsetzung eines solchen Großprojekts nicht konzipiert ist. Hinzu kommen Interessenkonflikte: Der Projektleiter arbeitete parallel für die Open Wallet Foundation (OWF), eine Lobbyorganisation der Digitalidentitäts-Branche, deren CTO zugleich in der Sprind-Jury saß. Die Sprind sieht darin kein Problem.

Sorgen gibt es auch, was die technische Sicherheit betrifft. Intern sollen Sicherheitsbedenken aufgetaucht sein, die weit über Verfahrensfragen hinausgehen, berichten Insider. Im Hintergrund sei zu hören, dass diese Bedenken sowohl von der Sprind als auch der BSI-Hausleitung ignoriert worden sein sollen. Das BSI zieht sich auf die Aussage zurück, man könne eine abgeschlossene Sicherheitsbewertung erst abgeben, wenn die Entwicklung vollständig vorliegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor einem „Cookie-Banner 2.0“: Ohne technische Schutzmechanismen müssten Nutzer bei jeder Datenabfrage selbst entscheiden, ob diese legitim ist – mit weit sensibleren Daten als bisher.

Zudem bleibt die Wallet zum geplanten Starttermin inhaltlich weit hinter den Erwartungen zurück. Verfügbar sein sollen zunächst nur Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie einfache digitale Nachweise. Qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonyme, Zahlungsautorisierung und Datenportabilität fehlen zum Start. Auch der sogenannte Zero-Knowledge-Proof wird nicht rechtzeitig einsatzbereit sein – ein Verfahren, das etwa den Nachweis des Mindestalters ermöglicht, ohne das Geburtsdatum selbst preiszugeben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur