Der niedersächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD Niedersachsen vorläufig als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Der Verfassungsschutz hatte den Landesverband nach einer Verdachtsgewinnungsphase seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft und im Februar 2026 öffentlich bekannt gegeben, dass er den Landesverband nun als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstuft. Grundlage dafür war ein 212-seitiges Gutachten, für welches Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt wurden.
Das Gericht sah „hinreichende Tatsachen“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Diese Bestrebungen zeigten sich unter anderem in „Agitationen gegen zentrale Grundprinzipien“ wie die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur






























