Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoße.
Laut der Kommission hat das Unternehmen es versäumt, Minderjährige unter 13 Jahren wirksam daran zu hindern, Zugang zu diesen Diensten zu erhalten. Trotz der Geschäftsbedingungen von Meta, die ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen, seien die Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Altersbeschränkung unzureichend, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Minderjährige könnten bei der Kontoerstellung ein falsches Geburtsdatum angeben, ohne dass wirksame Kontrollen zur Überprüfung der Richtigkeit existierten. Das Meldeverfahren für Minderjährige unter 13 Jahren sei zudem kompliziert und ineffektiv. Selbst bei einer Meldung erfolge oft keine ordnungsgemäße Verfolgung, sodass gemeldete Minderjährige weiterhin Zugang zu den Diensten hätten.
Die Kommission fordert Meta auf, seine Risikobewertungsmethoden zu überarbeiten und Maßnahmen zu verstärken, um Minderjährige unter 13 Jahren zu erkennen und zu entfernen. Sollte Meta den Anforderungen nicht nachkommen, könnte die Kommission eine Geldbuße verhängen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.
Foto: via dts Nachrichtenagentur






























