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17. Dezember 2018: Fällt in der Region Osnabrück die Schule aus?

Symbolfoto

Osnabrück. Wann und wo in der Region Osnabrück fällt die Schule aus? Bisher liegen der osna.live-Redaktion noch keine Informationen vor. Der Landkreis hätte bis 05.00 Uhr eine Entscheidung treffen müssen. 
Der Landkreis Osnabrück trifft in der Regel eine für das gesamte Kreisgebiet einheitliche Entscheidung zum witterungsbedingten Schulausfall, da das Bussystem ortsübergreifend zusammenhängt. Sie gestaltet sich jedoch aufgrund der Größe des Landkreises durchaus schwierig, da die Wetterlage zwischen Nordkreis und Mittelgebirge sehr unterschiedlich sein kann.
Zudem entwickelt sich die Wetterlage oftmals anders als vorhergesagt, sodass sich die Kreisverwaltung entschlossen hat, in der Regel erst nachts die notwendigen Informationen einzuholen, die über einen Schulausfall entscheiden.
Die Kreisverwaltung informiert in der Regel bis circa 5.00 Uhr die Meldezentrale der Polizei, die die Medien informiert. Entscheidungen zum witterungsbedingtem Schulausfall können auch deutlich früher getroffen werden.
Es wird zudem nicht nur die Wetterlage zum Schulbeginn, sondern auch zum Schulschluss einbezogen, um einen sicheren Rückweg zu ermöglichen. Allerdings steigen wegen der Zeitabläufe dabei die Prognoserisiken und selbst nach der Entscheidung kann es anders kommen als gedacht, falls sich die Witterungsverhältnisse entgegen aller Prognosen unverhofft ändern, beispielsweise durch pötzlichen Eisregen zum Schulbeginn: die Verkündung von Schulausfall ist dann nicht mehr möglich, da die Entscheidung bis 5.00 Uhr getroffen sein muss.

Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück

Eine inhaltsgleiche Schulausfall-Entscheidung mit der Stadt Osnabrück wird laut Landkreis angestrebt. Sie ist jedoch schwierig, weil der Busverkehr in der Stadt gegebenenfalls ganz anders vom Wetter beeinflusst wird als weite Strecken im Kreisgebiet.

Eltern sollen verantwortungsvolle Entscheidung treffen

Fällt die Schule nicht aus und die Wetterlage scheint den Eltern zu gefährlich, dürfen sie ihre Kinder laut Landkreis auch vom Unterricht befreien.