Osnabrück. Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 eine Ausgangsbeschränkung gilt. Da dieser Wert in der Stadt Osnabrück überschritten ist, gilt die Ausgangsbeschränkung ab dem morgigen Samstag, 24. April. Von 22 Uhr bis 5 Uhr des folgenden Tages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung; Hauses, Gartens oder Unterkunft untersagt.
Es gibt aber Ausnahmen. Wer seinen Beruf ausüben muss, darf das Haus verlassen. Ebenso, wenn ein medizinischen Notfall vorliegt. Ausgenommen sind zudem Personen, die das Sorge- oder Umgangsrecht wahrnehmen müssen, unterstützungswürdige Menschen betreuen oder Sterbende begleiten. Ausnahmen gelten auch, wenn jemand Tiere versorgen muss. Außerdem ist Sport zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt, wenn er allein und außerhalb von Sportanlagen ausgeübt wird.
PM/Stadt Osnabrück