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Lokales

Nachtflohmarkt am Wochenende

v. l. n. r: Ralf Waldschmidt, Günther Füllbier, Christiane Wulff, Norbert Stallkamp | Foto: Theater Osnabrück

Der Innenstadtflohmarkt muss dieses Mal wegen der früh stattfindenden Maiwoche seinen angestammten Platz am ersten Maiwochenende räumen. Stattdessen wird er um eine Woche vorverlegt und findet am kommenden Wochenende in der Nacht von Samstag, 29. April, auf Sonntag, 30. April, statt.
An mehr als 500 Ständen wird fast alles angeboten, was bei Flohmarktbegeisterten das Herz höher schlagen lässt. Beginn ist am Samstag um 21 Uhr und Ende am Sonntag um 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine Platzvergabe findet nicht statt.
Für den Nachtflohmarkt wird Standgeld erhoben. Das Standgeld beträgt für den ersten Meter zehn Euro, für jeden weiteren Meter fünf Euro. Für einen Tapeziertisch mit einer Länge von drei Metern beträgt das Standgeld 20 Euro. Ab dem sechsten Meter kostet jeder weitere Meter 20 Euro.

Karte: Stadt Osnabrück


Aufgrund einiger Baustellen stehen für den Flohmarkt folgende Flächen nicht zur Verfügung: Neumarkt von H&M bis „DER Reisebüro“. Auch die Straße „Oewer de Hase“ steht nach der Öffnung der Hase nicht mehr zur Verfügung. Ansonsten bleibt die Flohmarktfläche unverändert. Details sind dem Kartenausschnitt zu entnehmen.
Auch für den Ladeverkehr ergeben sich einige Änderungen. Während der Aufbauzeit gilt: Die Zufahrt zum Flohmarkt kann nur über die Straße Domhof erfolgen. Die Einfahrt auf das Flohmarktgelände vom Neumarkt in die Große Straße ist nicht möglich, auch nicht die Ausfahrt. Die Ausfahrt kann nur über die Georgstraße erfolgen. Das Befahren der Großen Straße zwischen Neumarkt und Georgstraße ist nicht möglich.

Regeln für einen reibungslosen Ablauf

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gelten folgende Regeln: Mit dem Aufbau der Stände darf erst am Samstagabend, 29. April, um 20 Uhr begonnen werden. Vorheriges Abkleben, Abkreiden oder sonstiges Reservieren ist nicht zulässig. Mit Rücksicht auf die Ladenlokale, die zum Teil bis 20 Uhr geöffnet haben, ist diese Vorgabe unbedingt einzuhalten. Auf das Flohmarktgelände darf erst ab 20 Uhr gefahren werden. Nach dem Entladen muss das Fahrzeug sofort weggefahren werden. Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge und Anhänger am Stand stehenzulassen.
Es dürfen nur gebrauchte Waren angeboten werden. Das Anbieten von Neuware ist nicht zulässig. Lediglich selbstgefertigtes Kunsthandwerk oder Schmuck von geringem Wert darf verkauft werden. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Lebensmitteln oder größeren Gegenständen, die nicht alleine transportiert werden können.
Auf dem Theatervorplatz sind die Einsatzzentrale sowie eine Sanitätsstation eingerichtet. In diesem Bereich stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung am 3. September ab 17 Uhr für Fragen oder Beratung zur Verfügung.
Da mit einem regen Besucherstrom zu dieser Veranstaltung zu rechnen ist, bittet die Stadtverwaltung darum, nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für den Individualverkehr sind alle Osnabrücker Parkhäuser sowie öffentliche Parkplätze geöffnet.
Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, werden auf den Betriebshöfen der Abschleppunternehmer abgestellt.
Nach Beendigung des Flohmarktes am Sonntag, 30. April, um 12 Uhr wird das gesamte Gelände gereinigt. Die Flohmarktbeschicker sind verpflichtet, ihre Standplätze sauber zu hinterlassen. Verpackungsmüll und nicht verkaufte Flohmarktartikel dürfen nicht über die öffentlichen Müllbehälter entsorgt werden. Die Stände müssen zügig abgebaut werden, zum einen damit die Innenstadt sobald wie möglich gereinigt werden kann. Zum anderen aber auch deshalb, weil unter Umständen erst dann wieder private Tiefgaragen und Einstellplätze angefahren werden können.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass wegen des Flohmarktes Grundstücke und Grundstückszufahrten im Flohmarktgelände nur eingeschränkt erreichbar sind.