Osnabrück. In der Stadt Osnabrück wurde am Sonntag, 18. Oktober der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten.
Der Wert liegt bei 39,5. Deshalb treten ab Montag, 19. Oktober die in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen in Kraft. Diese betreffen private Zusammenkünfte und Fei-erlichkeiten in Gaststätten. Bei einem Inzidenzwert über 35 aber unter 50 sind folgende Höchstzahlen für private Zusammenkünfte und Feiern vorgeschrieben: In der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumen sowie auf privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel dürfen bis zu 25 Personen zusammenkommen, in Gaststätten bis zu 50 Personen.
Die Allgemeinverfügungung ist veröffentlicht im Internet unter: www.corona-os.de