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Landkreis und Stadt Osnabrück erlassen strenge Vorschriften für Menschen aus Gütersloh und Warendorf

Symbolfoto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Nach dem massiven Ausbruch von Corona rund um die Fleischfabrik Tönnies in Nordrhein-Westfalen und dem Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf haben Landkreis und Stadt Osnabrück angeordnet, dass alle Vorschriften, die vom Land Nordrhein-Westfalen für die beiden betroffenen Kreise erlassen worden sind, für alle Menschen aus Gütersloh und Warendorf genau deckungsgleich ab Mittwoch, 24. Juni, und befristet bis zum 30. Juni auch in der gesamten Region Osnabrück gelten.
Damit ist es Personen aus Gütersloh und Warendorf untersagt, in Landkreis und Stadt Osnabrück Freizeitanlagen aller Art oder Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere öffentliche oder private Kultureinrichtungen zu besuchen. Auch der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen ist verboten. Nicht erlaubt sind auch der Besuch von Sportangeboten einschließlich Fitnessstudios, Kontaktsportarten im Freien und das Betreten von Sportanlagen.
Für Personen aus Gütersloh und Warendorf nicht erlaubt sind Besuche von Bars und die Bewirtung an Theken in Gaststätten, der Besuch von Indoorspielplätzen oder von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen auch zum Beispiel in Hotels. Nicht besucht werden dürfen Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen und auch das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist für Menschen aus Gütersloh und Warendorf in der Region Osnabrück nicht gestattet. Alle Arten von Festen und Versammlungen sowie Fahrten mit dem Reisebus oder sonstige Gruppenreisen mit Bussen fallen ebenfalls unter dieses Verbot. Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus müssen alle Schüler, die Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück besuchen und alle Kinder, die in Kindergärten und Kitas oder von Tagesmüttern in Landkreis und Stadt Osnabrück betreut werden, vom 24. bis 30. Juni zuhause bleiben.
Nach Einschätzung des Landkreises und der Stadt Osnabrück sind diese sofortigen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung in direkter Nachbarschaft zu den beiden Kreisen in Nordrhein-Westfalen notwendig. Es gelte, einen Verdrängungseffekt zu unterbinden und zu verhindern, dass die Menschen aus diesen beiden Kreisen nun in den direkt benachbarten niedersächsischen Gebieten einkaufen gingen, Freizeiteinrichtungen wie den Zoo nutzten oder in die Kneipen gingen.

In diesem Zusammenhang schlagen Landkreis und Stadt Osnabrück dem Land Niedersachsen vor, die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Reisebeschränkungen für Personen aus Lockdown-Gebieten oder Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 auch für ganz Niedersachsen zu übernehmen. Darüber hinaus sollten freiwillige und landesfinanzierte Tests auf Corona angeboten werden für Mitarbeiter von niedersächsischen Betrieben der Schlacht und Zerlegebetriebe, in denen Werksvertragsarbeiter beschäftigt sind, für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von Menschen aus Niedersachsen, die in den Landkreisen Gütersloh oder Warendorf arbeiten.
Landkreis und Stadt Osnabrück hatten direkt nach Bekanntwerden des massiven Ausbruchs bei Tönnies im Kreis Gütersloh eine Quarantäne angeordnet für alle Mitarbeiter von Tönnies, die ihren Wohnsitz in Landkreis und Stadt Osnabrück haben. Außerdem war der Personaltransfer zwischen dem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück und dem Standort in Badbergen im Landkreis Osnabrück untersagt worden. Die Schüler aus Gütersloh, die im Landkreis Osnabrück zur Schule gehen, waren ebenfalls kontrolliert worden. Im Rahmen der laufenden Reihentestungen in Alten- und Pflegeheimen werden nun die Einrichtungen an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bevorzugt getestet.