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Staatsrechtler warnt vor AfD-Verbotsverfahren


Oldenburg (dts) – Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. „Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue“, sagte sagte der an der Uni Oldenburg lehrende Professor der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Nach Ansicht des Juristen und Politikwissenschaftlers gibt es „sicher waschechte Nazis in der AfD“. Die Frage sei aber, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägen. „Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt. Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit“, stellte Boehme-Neßler der NOZ klar und sagte: „Ich sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei ist. Erst recht sehe ich nicht, dass sie die Verfassung aggressiv bekämpft. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor.“

Das Bundesverfassungsgericht schaue sich in einem Parteiverbotsverfahren „die Fakten sehr genau an“. Da reiche es nicht, auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz zu verweisen. „Mehr als – vielleicht – eine Indizwirkung haben die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht.“


Zugleich verwies Boehme-Neßler auf den großen Wählerzuspruch der AfD – aus seiner Sicht ebenfalls ein Argument gegen ein Verbot. Wer jetzt ein Parteiverbot beantrage, sende eine fatale Botschaft nach dem Motto „wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten“. An die Wähler der AfD ginge die Botschaft, sie hätten die falsche Partei gewählt. „Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen – wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie.“

Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur