Der Inhaber einer Firma aus dem Bereich des Bauhauptgewerbes wurde am 15. Januar 2018 vom zuständigen Amtsgericht in Osnabrück wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte ihm in ihrer Anklageschrift insgesamt 29 Taten über einen Zeitraum von 19 Monaten vorgeworfen.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Mai 2014 bis November 2015 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach.
Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Dadurch hinterzog der 37-Jährige Sozialversicherungs- und Bauberufsgenossenschaftsbeiträge von insgesamt rund 450.000 Euro.
„Durch diese Vorgehensweise hat der Angeklagte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
