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Polizei warnt: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern

Symbolfoto

Einen Tag vor dem offiziellen Verkauf von Feuerwerkskörpern warnt die Polizeidirektion Osnabrück vor dem Kauf illegaler Böller und rät, ausschließlich in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden.
Wegen ihrer großen Sprengkraft sind insbesondere nicht zugelassene Böller – meist in Osteuropa hergestellt – sehr gefährlich und deshalb in Deutschland auch verboten. In der Silvesternacht kommt es häufig durch unachtsames Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen und Bränden. Die verheerende Wirkung beispielsweise von den in Deutschland verbotenen – als „Polen-Böller“ bezeichneten – Krachern wird sehr oft unterschätzt. „Abgetrennte Körperteile, starke Verbrennungen oder schwere Knalltraumen sind leider keine Seltenheit“, so Polizeisprecher Marco Ellermann. Für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist die Silvesternacht eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres. Ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember um 00:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr, erlaubt. Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an unter 18-Jährige verboten.
Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Zur Prüfung gehört beispielsweise auch, dass ein Böller niemals mehr als 120 Dezibel Schallpegel überschreiten darf, wie auch eine gute Verarbeitung sowie eine entsprechende Begrenzung der Explosivmenge. Legale, also in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf den Verpackungen zu finden sind. So kann gewährleistet werden, dass in Deutschland zugelassene Böller, wenn die Gebrauchsanleitung beachtet wird, sicher sind.
Polizei, Bundespolizei und der Zoll kontrollieren verstärkt an den Tagen vor Silvester, insbesondere an der deutsch-niederländischen Grenze, Fahrzeuge im Hinblick auf die illegale Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk. „Oftmals wird versucht, das verbotene pyrotechnische Material aus Osteuropa zu Silvester nach Deutschland bzw. in die Niederlande zu importieren. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet“, so Ellermann.

Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen von Feuerwerkskörpern:

– Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke, Hose etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern
– Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen
– Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen genutzt werden
– Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw. in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen werfen