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Niedrige Corona-Inzidenz: Was ändert sich nun im Landkreis Osnabrück?

Symbolfoto

Osnabrück. Das Land Niedersachsen bereitet derzeit eine neue Corona-Verordnung vor, die am Montag, 31. Mai, in Kraft tritt. Diese wird aufgrund sinkender Infektionszahlen Erleichterungen der Schutzvorkehrungen enthalten. Der Landkreis Osnabrück hat deshalb eine sogenannte feststellende Allgemeinverfügung erlassen.

Seit fünf Tagen liegt die Inzidenz im Landkreis bei unter 35, so dass die geplanten Vorgaben des Landes für das Unterschreiten dieser Inzidenzmarke Anwendung finden. Dafür musste der Landkreis allerdings die feststellende Allgemeinverfügung erlassen.

Die neue Landesverordnung regelt zahlreiche Schutzvorkehrungen, etwa für Schule, Handel, Gastronomie, Kultur oder Sport. Sie wird voraussichtlich bis zum 28. Juni gelten. Sollte der Landkreis die 35er-Marke in der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, müsste er eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Anwendung der dann geltenden Landesregeln festgestellt würde.


PM/Landkreis Osnabrück