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7-Tage-Inzidenz in der Stadt Osnabrück lässt Lockerungen zu

Foto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Am heutigen Mittwoch liegt die 7-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in der Stadt Osnabrück den fünften Werktag in Folge unter 150. Daraus folgt, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 3 ab Freitag, 7. Mai, wieder im Wechselunterricht in halber Klassenstärke unterrichtet werden. Zudem darf der Einzelhandel ab Freitag im Click & Meet, also nach vorheriger Terminvereinbarung und unter weiteren Auflagen, wieder öffnen. Eine Rückkehr der Schuljahrgänge 5 bis 12 in den Wechselunterricht hat das Land für Montag, 10. Mai, in Aussicht gestellt. Weitere Öffnungsschritte können erst erfolgen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Derzeit liegt der Wert bei 113.

Grundschulen

Weil die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge die 165 unterschritten hat, dürfen die Schülerinnen und Schüler der ersten drei Jahrgänge von Grund- und Förderschulen die Schule ab Freitag wieder im Wechselunterricht besuchen. Wie bereits zuvor werden auch die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen weiterhin in halber Klassenstärke unterrichtet.

Einzelhandel

Die Öffnung des Einzelhandels im Modell Click & Meet umfasst folgende Auflagen: Ein Termin für einen fest begrenzten Zeitraum muss im Vorfeld fernmündlich oder digital gebucht werden. Eine spontane Buchung vor Ort ist nicht gestattet. Kunden müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests sind zwar gestattet, aber nur, wenn sie unter Aufsicht vor Ort vorgenommen werden. Einen Überblick über die Testzentren in Osnabrück stellt die Stadt unter geo.osnabrueck.de/corona bereit. Wer bereits vollständig geimpft ist, ist ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung von der Testpflicht ausgenommen und muss dies durch einen Impfausweis oder eine Impfersatzbestätigung belegen. Auch Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen. Alle Kundinnen und Kunden müssen während des gesamten Aufenthalts im Geschäft darüber hinaus eine FFP2-Maske tragen, das Personal mindestens eine medizinische Maske. Zu jeder Zeit ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Außerdem müssen alle Geschäfte die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden sowie deren Aufenthaltszeitraum erfassen. Hierzu können digitale Systeme wie beispielsweise die Luca-App als freiwilliges Angebot unterbreitet werden.


Zu den weiterführenden Schulen: Das Land Niedersachsen hat angekündigt, dass der Inzidenzwert, bei dessen Überschreitung der Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen untersagt ist, ab Montag, 10. Mai, auf 165 erhöht wird. So schreibt es auch das Bundesinfektionsschutzgesetz vor. Bislang liegt dieser Wert in Niedersachsen bei 100. Daraus folgt, dass auch die Schülerinnen und Schüler der fünften bis zwölften Jahrgänge die Schule ab Montag wieder im Wechselunterricht besuchen dürfen. Eine Verordnung, in der diese Regelung verankert ist, wird das Land in den kommenden Tagen veröffentlichen. Wie auch schon jetzt werden Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen weiterhin in halber Klassenstärke unterrichtet.

Zu weiteren Öffnungsschritten: Das Land hat weitere Schritte wie beispielsweise das Angebot kultureller Veranstaltungen im Freien, die Öffnung der Außengastronomie für Besucherinnen und Besucher mit negativem Testergebnis oder von Hotels und Herbergen angekündigt. Für all diese Öffnungsschritte gilt jedoch, dass sie erst dann greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wie Osnabrück für fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Diesen Wert überschreitet die Stadt Osnabrück derzeit (Stand 5. Mai).

PM/Stadt Osnabrück