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Landkreis Osnabrück eröffnet Schnelltestzentren in Neuenkirchen und Bad Laer

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Die Zahl der Schnelltestzentren im Landkreis Osnabrück steigt auf zwölf: Das bisherige Angebot wird nun ergänzt durch Einrichtungen in der Samtgemeinde Neuenkirchen (Start: 10. März) und in der Gemeinde Bad Laer (Start: 13. März).

Terminbuchungen für beide Testzentren sind möglich unter https://www.terminland.de/malteser-testzentrum/.
In der Samtgemeinde Neuenkirchen befindet sich das Testzentrum im ehemaligen Hotel Haarmeyer in der Lindenstraße 27 (Öffnungszeiten: mittwochs 16 bis 20 Uhr, samstags 11 bis 15 Uhr). Der Standort in der Gemeinde Bad Laer lautet An der Turnhalle 1/Nebengebäude Freibad (Öffnungszeiten: montags 16 bis 20 Uhr, samstags 11 bis 15 Uhr).

Die weiteren Testzentren befinden sich in Georgsmarienhütte-Holzhausen, Hilter, Bissendorf, Melle, Bad Essen, Bersenbrück, Bramsche, Fürstenau, Wallenhorst und Quakenbrück. Die genauen Adressen sind hier erhältlich: https://corona-os.de/node/346.


Die Schnelltests können in Kombination mit der Einführung der Nachverfolgungs-App „luca“ zu weiteren Öffnungsschritten beitragen.

Das Angebot der Schnelltests richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die beruflich oder ehrenamtlich zahlreiche Kontakte zu anderen Menschen haben und deshalb einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Zur Zielgruppe gehören beispielsweise Beschäftigte in Kindertagestätten, Märkten und Geschäften, aber auch Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht. Ebenso richtet es sich an Menschen, die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind wie pflegende Angehörige und Personen, die im weitesten Sinne mit Infektionsgeschehen in Verbindung stehen.

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen im Landkreis Osnabrück wohnen oder arbeiten. Interessierte können sich einmal in der Woche testen lassen. Ziel der Schnelltests ist es, asymptomatisch Infizierte zu erkennen und damit eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Personen, die bereits über andere Angebote einen Anspruch auf kostenlose Testung haben, müssen diese vorrangig in Anspruch nehmen. Dies gilt etwa für Lehrkräfte in Schulen und Studienseminaren, die bereits eine Testmöglichkeit über das Kulturministerium erhalten haben oder für Pflegekräfte, die regelmäßig über ihren Arbeitgeber getestet werden.

Menschen, die einschlägige Symptome haben, dürfen nicht in die Zentren kommen. Außerdem weist der Landkreis Osnabrück darauf hin, dass diese Tests ausdrücklich nicht für Reisezwecke verwendet werden dürfen.
Weitere Informationen unter www.corona-os.de.

PM/Landkreis Osnabrück