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Corona-Schnelltestzentrum ab 08. Dezember in der OsnabrückHalle


Osnabrück. In der OsnabrückHalle können ab dem 08.12.2020 werktäglich Schnelltests ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich an alle Bürger. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nachdem Personen mit geringen Symptomen und ohne Bezug zu Risikogruppen nicht mehr auf das Coronavirus getestet werden, bietet die GVO GmbH in der OsnabrückHalle die Möglichkeit, Corona-Schnelltests durch Fachpersonal und ohne ärztliche Überweisung o. ä. auf Selbstzahlerbasis durchzuführen. Bürger und Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, schnell und effektiv einen Corona-Schnelltest durchführen zu lassen. Eine Information über das Testergebnis erfolgt unmittelbar nach 15-20 Minuten.
„Wir wollen helfen, individuelle Unsicherheiten zu beseitigen. Ein Schnelltest kann dazu beitragen, infektiöse Personen zu identifizieren. Es kann aber auch eine Beförderung ganzer Belegschaften und Personengruppen ins Homeoffice oder in den Krankenstand vermeiden, wenn nur leichte Symptome vorliegen“, so Andree Westermann, Geschäftsführer der GVO, als Initiator des ersten Schnelltestzentrums in der OsnabrückHalle.
„Wir stellen die OsnabrückHalle für diesen Zweck besonders gern zur Verfügung. Die Halle ist zentral bestens erreichbar und arbeitet mit reiner Frischluftklimatisierung und getrennten Ein- und Auslasswegen. Die Testung erfolgt somit so sicher wie möglich, die Verweildauer in der Halle ist kurz“, so Jan Jansen, Geschäftsführer der Marketing Osnabrück GmbH/OsnabrückHalle.
Für 35,00 Euro pro Test liegen die Kosten weit unterhalb der bisher üblichen PCR-Tests und das Ergebnis ist nach schon ca. 15 Minuten verfügbar. So könnten sehr schnell und effektiv mit dem Corona-Virus infizierte Menschen ermittelt und unmittelbar geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Das Angebot zur Schnelltestung in der OsnabrückHalle besteht derzeit werktags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Für Unternehmen und Organisationen, die ihre Mitarbeitenden testen lassen wollen, stehen am Nachmittag nach einer Terminvereinbarung gesonderte Zeiten zur Verfügung.
Wichtig: Zum Schutz der Mitarbeitenden und Mitmenschen ist es wichtig, dass sich bitte nur Personen testen lassen, die frei von typischen COVID 19-Symptome (Atemnot, Husten, Fieber oder Geruchs-Geschmackverlust) sind! Für die Bürger mit eindeutigen Symptomen gilt der Weg über den Hausarzt/die Hausärztin zum angeordneten PCR Test.