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Prozessauftakt am Mittwoch: Frau aus Melle ermordet und in Hasbergen gefunden

Symbolfoto: Wilfried Borchert

Osnabrück. Kurz vor Weihnachten entdeckten Spaziergänger am Augustaschacht in Hasbergen die Leiche einer Frau. Einige Tage später nahm die Polizei insgesamt vier Tatverdächtige fest. Ab Mittwoch erhebt die Staatsanwaltschaft am Landgericht Osnabrück Anklage gegen die jungen Männer.
Auf der Anklagebank sitzt der jetzt 43-jährigen Angeklagten B., der jetzt 25-jährige Angeklagten E., der jetzt 24-jährige Angeklagten N. und den jetzt 35-jährigen Angeklagten P.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft allen vier Angeklagten die Beteiligung an einem erpresserischen Menschenraub, einem besonders schweren Raub und einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung zulasten einer 75 Jahre alten Frau aus Melle vor. Den Angeklagten B., N. und E. wirft die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die anschließende Ermordung der Frau vor.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück geht davon aus, dass das spätere Opfer, eine in Melle wohnende 75 Jahre alte Frau, im Juni 2018 Kontakt zu dem in Köln lebenden Angeklagten B. aufnahm, um von diesem ein gefälschtes Führerscheindokument zu erhalten. Die beiden sollen sich schließlich auf einen Preis im vierstelligen Bereich geeinigt haben. Der Angeklagte B. soll jedoch den Plan entwickelt haben, noch mehr Geld von der Frau zu erlangen. B. soll zunächst den Angeklagten N. in sein Vorhaben einbezogen haben.
Am 14. Dezember 2018 soll dann der weitere Angeklagte E. hinzugezogen worden sein. Mit ihm gemeinsam soll B. an diesem Tag die 75-Jährige in Melle aufgesucht und unter einem Vorwand nach Köln gelockt haben. N. soll unterdessen in Köln geblieben und den vierten Angeklagten P. hinzugezogen haben. Nach Rückkehr von B. und E. nach Köln in Begleitung der 75-Jährigen sollen alle vier Angeklagten die Frau in einer Wohnung festgehalten haben, um von ihr Zugriff auf ihr vermeintliches Vermögen zu erhalten. Geld sollen die Angeklagten jedoch bis auf etwas Bargeld aus der Handtasche der Frau nicht erlangt haben. P. soll sodann die Wohnung wieder verlassen haben. Die übrigen Angeklagten sollen anschließend ohne Erfolg die Frau u.a. körperlich schwer misshandelt haben, um von ihr Geld zu erlangen.
Aufgrund der Erfolglosigkeit der Erpressungsversuche und aus Angst vor Entdeckung sollen die Angeklagten B., N. und E. schließlich am Abend des 14. Dezember 2018 übereingekommen sein, die Frau zu töten. Dazu sollen B. und E. die 75-Jährige mit dem Auto zurück in den Raum Osnabrück gebracht haben. Dort sollen sie die Frau am Augustaschacht in Hasbergen getötet haben. Auf dem Rückweg, am späten Abend und an den Folgetagen sollen die Angeklagten diverse Male, teils erfolgreich, teils erfolglos, den Versuch unternommen haben, mit Kontokarten des Opfers an diversen Geldautomaten Geld abzuheben. Dabei sollen sie insgesamt etwa 3.000 Euro erlangt haben.
Die Angeklagten befinden sich seit Ende Dezember 2018/Anfang Januar 2019 in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft. Der Angeklagte B. wird u.a. verteidigt von Rechtsanwalt Rock aus Dissen. Der Angeklagte E. wird verteidigt von Rechtsanwalt Thérond aus Osnabrück und Rechtsanwältin Schuster aus Münster. Der Angeklagte P. wird verteidigt von dem Kölner Rechtsanwalt Henneke-Sellerio und dem Rechtsanwalt Bender aus Duisburg.
Das Verfahren beginnt am 10. Juli 2019 um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) mit der Verlesung der Anklage. Anschließend werden die Angeklagten Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern. Der Sohn der 75-jährigen Frau nimmt an dem Verfahren als Nebenkläger teil.