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Britische Staatsbürger im Landkreis Osnabrück dürfen doch an der Europawahl teilnehmen

Symbolfoto

Osnabrück. Der verschobene Brexit macht es möglich: Entgegen ersten Meldungen können die im Landkreis Osnabrück sesshaft gewordenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Vereinigten Königreiches Großbritannien am 26. Mai 2019 wohl doch an der Europawahl teilnehmen.
Dazu erklärt Michael Steinkamp, Leiter des Europe Direct Informationszentrums beim Europabüro des Landkreises Osnabrück: „Eine unvorhergesehene Situation ist nach dem jüngsten EU-Gipfel eingetreten: Ursprünglich hatten wir uns auf einen Ausstieg Englands aus der Europäischen Union zum 12. April 2019 vorbereitet. Dann wäre das Land, ob mit oder ohne Abkommen, nicht mehr Bestandteil der EU und die Briten nicht wahlberechtigt gewesen.“
Durch die Verschiebung bis zum 31. Oktober 2019 hat die Regierung May sich automatisch verpflichtet, Europawahlen im Mai abzuhalten. Die einzige Möglichkeit, dem zu entgehen, wäre eine Annahme des ausgehandelten Austrittsabkommens mit der EU noch bis zum 22. Mai. Dass die allerdings kommt, hält auch Steinkamp für äußerst unwahrscheinlich: „Das würde bedeuten, dass das britische Unterhaus dem Vertrag, den es bereits dreimal abgelehnt hat, noch annimmt.“
Und somit freut Steinkamp sich, dass viele in unserer Region einheimisch gewordene britische Staatsangehörige doch noch ihre Stimme zur Versammlung der Volksvertreter in Straßburg und Brüssel abgeben können. Denn viele Britinnen und Briten, die hier etwa während ihrer Militärzeit eine neue Heimat gefunden haben, seien durch den Brexit gleich doppelt betroffen: Einerseits hätten sie in der Regel nicht am Volksreferendum von 2016 teilnehmen können. Andererseits stünden sie nun vor der schwierigen Entscheidung, ihre britische Staatsbürgershaft aufzugeben oder nach Jahrzehnten eine deutsche anzunehmen. Nur eines ist laut Steinkamp wichtig: Wer sich noch nicht ins Wählerverzeichnis habe eintragen lassen, müsse dies bis kommenden Sonntag, 5. Mai, erledigen.