Osnabrück. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt.
Die Geldstrafe wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss festgelegt, nachdem im Osnabrücker Zuschauerbereich während des Auswärtsspiels der Lila-Weißen bei Fortuna Köln am 12. März 2018 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.