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Verkauf von Feuerwerk startet am 28. Dezember

Symbolfoto

Osnabrück. Der Verkauf von Böllern beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am Silvestertag. In dieser Zeit dürfen Erwachsenen Raketen, Batterien oder auch Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden. Beim Verkauf vor dem 28. Dezember drohen Bußgelder. Darauf weist die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin.
Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Partyknaller der Kategorie F1 dürfen dagegen das ganze Jahr an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren verkauft werden. Es wird empfohlen, das Alter durch das Kassenpersonal kontrollieren zu lassen.
Händler, die erstmals Feuerwerkskörper verkaufen möchten, müssen die Tätigkeit zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde anzeigen. Das gilt auch für Speditionen, die pyrotechnische Gegenstände befördern wollen.


Im Video: Warum feiern wir eigentlich Silvester?