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Geldstrafe nach Pyrovergehen – VfL Osnabrück muss 23.850 Euro zahlen

Symbolfoto: pexels/Simon Rosengren

Osnabrück. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.850 Euro belegt. Grund war der verbotene Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock beim Auswärtsspiel gegen Eintracht Braunschweig.
Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 26. Oktober 2018 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 66 Bengalische Feuer abgebrannt und mindestens eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.
Von der Geldstrafe, die im Einzelrichterverfahren aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ausgesprochen wurde, kann der VfL bis zu 8.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die Lila-Weißen haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend: „Der Einsatz von Pyrotechnik ist bekanntermaßen verboten und stellt eine Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Zuschauer dar. Entsprechend ist dieses Fehlverhalten durch den Verband zu sanktionieren. Vereinsseitig versuchen wir die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen.“