Osnabrück. Am 14. März 2018 kam ein Mann aus der Stadt Osnabrück zum Zollamt Fledder, um dort sein Paket aus China abzuholen. Routinemäßig öffnete er dieses im Beisein der Zöllner. Bei der Entnahme der Ware durch einen Beamten entlud sich ein Lichtbogen eines Elektroschockers, der als Taschenlampe getarnt war. Dabei verletzte sich der Abfertigungsbeamte.
Insgesamt kamen drei dieser Elektroimpulsgeräte zum Vorschein. Hierbei handelte es sich um verbotene Gegenstände. In den Ring um die Lampe sind bei diesen Geräten rechts und links Elektroden eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar abgegeben werden. Das soll den Gegner abschrecken. Wird dieser Ring einem Menschen auf den Körper gesetzt, können heftige Stromschläge den Betroffenen außer Gefecht setzen. Es gibt auf den Markt zugelassene Elektroschocker. Diese Geräte tragen das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und dürfen von Erwachsenen gekauft werden.
„Im Gegensatz dazu sagt das Waffengesetz ganz eindeutig, dass Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als getarnte Waffen verboten sind“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Die Elektroschocker wurden von den Zöllnern eingezogen. Den Empfänger des Postpakets erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
