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VfL Osnabrück erreicht Reduzierung von Geldstrafe

Symbolfoto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Strafmaß für den VfL Osnabrück aufgrund unsportlichen Verhaltens der Gästefans bei den Auswärtsspielen in Münster und Meppen deutlich reduziert. Die Geldstrafe für die Lila-Weißen beläuft sich auf insgesamt 24.000 Euro, bis zu 8.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Ursprünglich hatte der Kontrollausschuss einen Strafantrag gestellt, der eine Geldstrafe von insgesamt 34.000 Euro vorsah. Nach erfolgtem Einspruch belegte der DFB den VfL im folgenden Einzelrichterverfahren mit 28.000 Euro Strafe. Nun hat das DFB-Sportgericht nach erneutem Einspruch die Lila-Weißen die Geldstrafe für beide Vorfälle auf 24.000 Euro reduziert.
„Wir sind froh darüber, dass das Sportgericht des DFB unserer erneuten Einspruchsbegründung gefolgt ist und das Strafmaß im Vergleich zum ersten Strafantrag des Kontrollausschusses deutlich reduziert hat“, erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend. „Nichtsdestotrotz trifft die Geldstrafe den VfL wirtschaftlich und wir werden die tatsächlich Verantwortlichen bei einem Ermittlungserfolg der dafür zuständigen Behörden zumindest für den finanziellen Schaden in Regress nehmen.“
Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. September 2017 war Pyrotechnik im Gästeblock gezündet worden. Auch beim Auswärtsspiel beim SC Preußen Münster am 30. September 2017 kam es zum verbotenen Einsatz von Pyrotechnik im Gästebereich.