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Wer ein Osterfeuer abbrennen will, muss bis zum 16. März einen Antrag stellen

Symbolfoto

Osnabrück. Der Fachbereich Grün und Umwelt der Stadt Osnabrück nimmt bis spätestens Freitag, 16. März, Anträge für Osterfeuer entgegen. Sie werden unter bestimmten Bedingungen genehmigt – sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Ein Osterfeuer muss zuvor öffentlich, zum Beispiel über die Presse und das Internet, von der Verwaltung angekündigt werden. Wichtig ist dabei, dass jeder es besuchen kann – geschlossene Gesellschaften gibt es bei diesem Brauchtum nicht. Verboten sind Osterfeuer auch weiterhin in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.
Für die übrigen Bereiche sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Wegen des Tierschutzes ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind grundsätzliche Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche einzuhalten.
Die schriftlichen Anträge müssen spätestens bis Freitag, 16. März, eingegangen sein. Ist es der erste Antrag, nimmt der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz die Fläche zuvor kostenpflichtig ab.
Die Stadt Osnabrück hat die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt (www.osnabrueck.de/osterfeuer). Die interaktive Karte ermöglicht es allen Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen um anschließend auf einer Karte leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.

Weitere Informationen gibt es im Fachbereich in der Hannoverschen Str. 6 – 8 (Raum 2 C 06), bei Heiko Brosig, Telefonnummer 0541/323-2434.