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GKV-Spitzenverband klagt gegen Bund wegen Unterfinanzierung von Bürgergeld-Beiträgen

Der GKV-Spitzenverband plant eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der staatlichen Unterfinanzierung von Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeld-Empfänger.

Wie die „Bild“ meldet, soll auf der Verwaltungsratssitzung am Donnerstag für die Klage gestimmt werden. Demnach soll die „unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden“ Gegenstand der Klage sein, zitiert die Zeitung aus der Beratungsunterlage.

In einem weiteren Basispapier heißt es, „gegenüber der im Jahr 2022 tatsächlich gezahlten Beitragspauschale von monatlich 108,48 Euro“ hätte die „ausgabendeckende Beitragspauschale 311,45 Euro im Monat betragen müssen“. In dem Papier rechnet der Spitzenverband damit, „dass die GKV-Gemeinschaft Jahr für Jahr in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro mit einer Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge belastet wird“.

Weiter heißt es: „Aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende erfüllt die GKV im Ergebnis eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt.“ Beklagte sei die Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesamt für Soziale Sicherung vertreten wird. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sei für die Klage zuständig.

Bürgergeld-Empfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bemängeln eine unzureichende Finanzierung ihrer Beiträge mit Mitteln aus dem Haushalt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur