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Corona-Ausbruch in NRW: Gesundheitsdienst ordnet Vorkehrungen gegen Übergreifen auf Osnabrücker Region an

Symbolfoto

Osnabrück. Der massive Coronaausbruch in einer Fleischverarbeitungsfabrik in Rheda-Wiedenbrück soll möglichst keine Auswirkungen auf den Landkreis Osnabrück haben. Da sich im Nordkreis ein Schwesterunternehmen befindet, hat der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück mit der Geschäftsführung verschiedene Schutzvorkehrungen vereinbart. So wird das Unternehmen wöchentlich die Mitarbeiter des Badberger Betriebes auf das Virus testen. Zusätzlich hat die Behörde verfügt, dass Mitarbeiter aus Rheda-Wiedenbrück, die im Landkreis Osnabrück wohnen, für 14 Tage in Quarantäne gehen.
Ein vom Land Niedersachsen und vom Landkreis Osnabrück angeordneter Reihentest hatte Ende Mai ergeben, dass es im Unternehmen des Nordkreises keine Corona-Infektionen gibt. Mit den jetzt vereinbarten wöchentlichen Testungen soll sichergestellt werden, dass ein möglicher Ausbruch frühzeitig erkannt wird. Der Landkreis hatte zudem bereits gestern verfügt, dass es keinen Personalaustausch zwischen den beiden Unternehmen geben dürfe. In einem heute Morgen geführten Gespräch mit der Geschäftsführung wurde dieses Verbot bis einschließlich 29. Juni verlängert. Da der Betrieb im Nordkreis aufgrund der geplanten Vergrößerungen Personal aus Rheda-Wiedenbrück einsetzen möchte, wurden auch die Rahmenbedingungen für die Versetzung von Personal nach Ablauf der Sperrfrist vereinbart. So wurde festgelegt, dass bei den danach vorgesehenen Wechseln das betreffende Personal zunächst eine einwöchige Quarantäne durchläuft und dann auf das Virus getestet wird, bevor es in Badbergen zum Einsatz kommen darf. Der Landkreis hat den Geschäftsführern aber auch mitgeteilt, dass sich je nach dem weiteren Verlauf sowohl in Rheda-Wiedenbrück als auch in Badbergen Verschärfungen der Vorgaben ergeben könnten.
Auf eine entsprechende Aufforderung hin hat das Unternehmen zugesagt, den Gesundheitsdienst zudem über Mitarbeiter zu informieren, die in Rheda-Wiedenbrück arbeiten, aber im Landkreis Osnabrück wohnen. Diese werden jetzt eine 14-tägige Quarantäne durchlaufen. Die Geschäftsführung wird außerdem über Dienstleistungsunternehmen informieren, die ebenfalls im Landkreis angesiedelt und für die Fleischverarbeitungsfabrik im Kreis Gütersloh tätig sind. So können gegebenenfalls umgehend weitergehende Maßnahmen vorgenommen werden.
Der Landkreis Osnabrück wird außerdem die Wohnverhältnisse der Werkvertragsarbeiter erneut überprüfen. Die Behörde wies darauf hin, dass das Unternehmen verpflichtet sei, während der Pandemie den Mitarbeitern möglichst Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis teilte mit, dass er Unterkünfte schließen werde, sollte die in der niedersächsischen Landes-Corona-Verordnung enthaltene Vorgabe nicht eingehalten werden.