Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Man sehe die geheimdienstliche Agententätigkeit des Angeklagten in besonders schwerem Fall als erwiesen an, teilte das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag mit.
Während seiner Tätigkeit in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll der deutsche Staatsbürger von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Zudem soll er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht haben.
G. hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und sei unschuldig, sagte er während der Verhandlung. Sein Anwalt pochte auf einen Freispruch mangels hinreichender Beweise, der Generalbundesanwalt hatte dagegen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.
Seine mutmaßliche Komplizin, die auch mitangeklagt war, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Halle/Leipzig Daten geliefert zu haben. Im Prozess räumte sie die Weitergabe der Daten ein, bestritt aber, von der Agententätigkeit gewusst zu haben.
Gegen Krah selbst laufen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der AfD-Politiker hatte bestritten, etwas von der Agententätigkeit seines ehemaligen Mitarbeiters gewusst zu haben.
Foto: via dts Nachrichtenagentur