Osnabrück. Ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer, der bereits von einem staatlichen Gericht wegen des Besitzes kinderpornographischer Dateien schuldig gesprochen wurde, ist nun auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das kirchliche Gericht hat entschieden, dass der Priester eine Geldstrafe von 10.000 Euro an eine vom Bistum benannte Jugendhilfeorganisation zahlen muss.
Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Priester eine bereits begonnene Psychotherapie fortsetzen und geistliche Begleitung in Anspruch nehmen. Alle Auflagen unterliegen der Kontrolle und Leitung eines speziellen Gremiums im Schutzprozess des Bistums. Der Priester bleibt weiterhin von sämtlichen kirchlichen Aufgaben freigestellt.
Bereits im Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Osnabrück den Priester zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Die Geldstrafe sollte an den Kinderschutzbund gehen. Das Gericht legte außerdem fest, dass der Priester sich von einer Männerberatungsstelle betreuen lassen und eine ambulante Psychotherapie absolvieren müsse.
Die Staatsanwaltschaft begann im November 2021 Ermittlungen gegen den Priester, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren. Der damalige Bischof von Osnabrück, Franz-Josef Bode, entband den Priester sofort von seinen Aufgaben, leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein und informierte die zuständige Behörde in Rom über den Vorfall.
PM/Bistum Osnabrück