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Elektroschocker als Taschenlampe getarnt im Postpaket: Osnabrücker Zöllner ziehen verbotene Waffe aus dem Verkehr

Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Am 20. September 2017 kam ein Mann aus dem Landkreis Osnabrück zum Zollamt Fledder, um dort sein Paket aus China abzuholen. Routinemäßig öffnete er das Paket im Beisein der Zöllner. Nach Angaben des Hauptzollamts Osnabrück kam dabei ein Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war, zum Vorschein.
Hierbei handelte es sich um einen verbotenen Gegenstand. In den Ring um die Lampe sind bei diesem Gerät rechts und links Elektroden eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar abgegeben werden. Das soll den Gegner abschrecken. Wird dieser Ring einem Menschen auf den Körper gesetzt, können heftige Stromschläge den Betroffenen außer Gefecht setzen. Es gibt auf dem Markt zugelassene Elektroschocker. Diese Geräte tragen das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und dürfen von Erwachsenen gekauft werden.
„Im Gegensatz dazu sagt das Waffengesetz ganz eindeutig, dass Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als getarnte Waffen verboten sind“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Der Elektroschocker wurde von den Zöllnern eingezogen. Den Empfänger des Postpakets erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.