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Das ändert sich 2023 für Autofahrer

Symbolfoto: Henning Hünerbein

München. Auch im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmende wieder auf neue Änderungen einstellen: Ob reduzierte Förderung von E-Autos oder Fristen für den Führerscheinumtausch. Zudem soll das 49-Euro-Ticket kommen. Der ADAC fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Gleich zu Beginn des neuen Jahres steht der nächste Schritt des Führerscheinumtauschs an. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben. So sollen nach und nach alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich werden, um Missbrauch zu verhindern.

Ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung für reine Elektrofahrzeuge. Batteriebetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden ab dann statt mit 6.000 Euro nur noch mit 4.500 Euro bezuschusst. Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro werden dann noch mit 3.000 Euro subventioniert (bisher 5.000 Euro). Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.


Gute Nachricht für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV: Das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr soll im nächsten Jahr kommen. Das beschloss die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022. Ein Starttermin steht jedoch noch aus. Ursprünglich war der 1. Januar angepeilt, aus organisatorischen Gründen ist aktuell der 1. April vorgesehen. Streitpunkt ist die Finanzierung: Bund und Länder geben drei Milliarden Euro. Die Verkehrsbetriebe gehen dennoch von Einnahmeverlusten aus, weswegen sie für diese zusätzlich einen Ausgleich fordern.

In neuen Verbandskästen müssen jetzt zwei medizinische Masken enthalten sein. Bereits in diesem Jahr wurde die entsprechende DIN 13164 aktualisiert. Die StVZO wurde dementsprechend zwar noch nicht angepasst, nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr dürfen die neuen Verbandskästen bereits jetzt verwendet werden. Ein Austausch ist nicht notwendig: Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen ebenfalls weiterverwendet werden.

Die Legalisierungspläne für Cannabis werden konkreter. Schon im kommenden Jahr könnte der Erwerb von Cannabis legalisiert oder zumindest erleichtert werden – einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis erlaubt sein wird. In der Diskussion steht ein Grenzwert (vergleichbar der Promille-Grenze bei Alkohol), unter welchem das Fahren nach Cannabis-Konsum erlaubt ist.

Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 die CO2-Abgabe erhöht werden. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. So bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro, Anfang 2024 wird er dann auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das einen Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent.

Im kommenden Jahr sollen außerdem die Kriterien beim Thema Sicherheit verschärft werden. Die Crashtest-Organisation Euro NCAP passt die Bewertungen dementsprechend an. Insbesondere sollen vorausschauende Assistenzsysteme stärker berücksichtig werden. Dadurch wird es schwieriger, eine Fünf-Sterne-Bestbewertung zu bekommen.

PM/ADAC