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Deutschland & Welt

Corona-Pandemie: Merkel plant offenbar einen nächsten Lockdown


Osnabrück/Berlin. Die Gastronomie soll schließen und Veranstaltungen verboten werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel plant einen „Lockdown light“ – so zumindest ihr Beschlussentwurf für die Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder, die am Mittwochmittag stattfindet.
Seit 13.00 Uhr befinden sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz, um weitere Einschränkungen zu debattieren. Neue Maßnahmen sollen beschlossen werden und ab dem 4. November bis Ende des Monats gelten. Diskutiert werden Einschränkungen, die bereits im Frühjahr für eine Eindämmung gesorgt haben. Der Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Telefonkonferenz, die der osna.live-Redaktion vorliegt, listet folgende Punkte auf:

Kontakte reduzieren
Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Tourismus
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Freizeitaktivitäten
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser. Aber auch Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen gehören dazu. Ebenfalls sollen Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios sollen untersagt werden. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen gesamtheitlich verboten werden.
Gastronomie
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.


Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt.
Wirtschaft
Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
Unterstützung für Unternehmen
Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Risikogruppen
Steigende Infektionszahlen führen auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Kontrollen verstärken
Bund und Länder sollen die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.