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Gebäudemodernisierungsgesetz verzögert sich – Kabinettsbeschluss erst nach Ostern erwartet

Der Kabinettsbeschluss für den Entwurf des sogenannten „Gebäudemodernisierungsgesetzes“ (GMG), früher auch bekannt als „Heizungsgesetz“, verschiebt sich wohl auf die Zeit nach Ostern.

Das berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer nächsten Druckausgabe unter Berufung auf Koalitions- und Regierungskreise. Die Bundesregierung wolle kein Gesetzgebungsverfahren mit verkürzten Fristen, sondern das normale Verfahren mit Anhörungen der Länder, der Verbände und von Experten einhalten, hieß es. Dafür sei die Zeit bis Ostern zu knapp.

Deshalb werde es nun voraussichtlich auf einen Kabinettstermin Mitte April hinauslaufen, hieß es in den Kreisen. Das zuständige Wirtschaftsministerium arbeite mit anderen beteiligten Ministerien intensiv am Gesetzestext.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich Ende Februar auf Eckpunkte für die Reform des bisherigen Heizungsgesetzes geeinigt. In den Eckpunkten hatte es geheißen, die Bundesregierung werde den Gesetzentwurf „bis Ostern“ vorlegen. Dieser Zeitplan verschiebt sich nun voraussichtlich um einige wenige Wochen. Das neue Gesetz solle aber nach wie vor am 1. Juli in Kraft treten. Es sieht vor, dass künftig auch wieder der Einbau von Öl- und Gasheizungen erlaubt sein soll.

Foto: via dts Nachrichtenagentur