Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. „Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).
Dieses Signal müsse der Gesetzgeber jetzt aufnehmen. „Es braucht klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag“, forderte Weber-Moritz. „Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen.“
Foto: via dts Nachrichtenagentur






























