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Mittelstand warnt vor Bürokratie durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstands-Verbands BVMW, Christoph Ahlhaus, hat vor zusätzlichem Bürokratieballast durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie gewarnt. Er begrüße zwar den Willen von Bildungsministerin Karin Prien (CDU), für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung zu sorgen, sagte Ahlhaus dem „Spiegel“. Doch dabei komme es darauf an, nicht denselben Fehler wie beim Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz zu machen.

„Sich in guten Absichten sonnen und das bürokratische Klein-Klein den Unternehmen rüberzuflanken, ist das genaue Gegenteil von dem, was versprochen war: Bürokratieabbau, statt immer neuer Doku- und Berichtspflichten“, mahnte er. „Für ein Gender Pay-Gap, das nicht bei 16, sondern bereinigt nur bei sechs Prozent liegt, sind die Bürokratieböller, die hier abgefeuert werden könnten, eindeutig zu groß“, so der Mittelstandsvertreter.

Das Ziel der Europäischen Richtlinie 2023/970 ist, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen. Dazu sieht die Richtlinie eine größere Transparenz über gezahlte Gehälter vor. Deutschland ist verpflichtet, sie bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hatte die Richtlinie zuletzt gegenüber der „Bild“ als „Angriff auf die Tarifverträge“ in Deutschland bezeichnet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist diesen Vorwurf nun zurück. „Die BDA versucht von Beginn an mit fadenscheinigen Argumenten, die Richtlinie zu torpedieren und aufzuweichen“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack dem „Spiegel“.

Einen Angriff auf die Tarifpartnerschaft sehe sie nicht. „Das Gegenteil ist der Fall: Mit dieser Richtlinie sollen auch Tarifpartnerschaft und Tarifbindung gestärkt werden – denn damit wird zugleich die Entgeltdiskriminierung bekämpft“, so Hannack.

„Unser aktuelles nationales Entgelttransparenzgesetz ist leider weitgehend wirkungslos geblieben – auch in dem damaligen Gesetzgebungsprozess hatte sich die BDA für wachsweiche Regelungen eingesetzt“, kritisierte Hannack. „Wir leben im 21. Jahrhundert – und weil die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern offensichtlich immer noch nicht selbstverständlich ist, brauchen wir wirksame Regeln“, fügte sie hinzu.

Foto: via dts Nachrichtenagentur