Im Prozess zur Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag 2025 ist der 40-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sprach ihn am Donnerstag unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Dies hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gefordert.
Der 40-Jährige hatte nach den Feststellungen der Ermittler am Tattag gegen 12:15 Uhr eine rote Ampel ignoriert und war dann mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h in eine Fußgängerzone gefahren – mit dem Ziel, diese mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren und Fußgänger zu töten.
Bei der Tat wurden zwei Personen getötet und elf Menschen zum Teil schwer verletzt. Der Festgenommene war wegen kleinerer Vergehen vorbestraft, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Ermittlungen hatten aber keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben.
Foto: via dts Nachrichtenagentur






























