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Ortsvorsteher und Bürgermeister fordern Tempolimit auf der Mindener Straße

BU: Hans-Dieter Schleibaum und Boris Lange (Ortsvorsteher von Jeggen u. Natbergen) starten gemeinsam mit Bürgermeister Guido Halfter einen neuen Anlauf für mehr Sicherheit auf der Landesstraße 90 zwischen Natbergen und Jeggen. Foto: Gemeinde Bissendorf, Schäfer

Bissendorf. Boris Lange und Hans-Dieter Schleibaum starten gemeinsam mit Bürgermeister Guido Halfter einen neuen Anlauf für mehr Sicherheit auf der Landesstraße 90 zwischen Natbergen und Jeggen.

Der aktuelle schwere Unfall auf der Mindener Straße (L90) in Jeggen wirft erneut den Fokus auf die dortige Verkehrssituation. Unfälle sind auf der viel befahrenen Strecke keine Seltenheit. Bereits drei Mal hatte es hier allein im April 2025 gekracht. Grund genug für Boris Lange und Hans-Dieter Schleibaum (Ortsvorsteher von Natbergen und Jeggen) sowie Bürgermeister Guido Halfter, sich erneut mit der Situation zu befassen. Sie fordern seit langem, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Mindener Straße zwischen den Ortsteilen Natbergen und Jeggen auf 50 km/h zu beschränken.

Die zuständige Verkehrsbehörde hatte eine solche Regelung allerdings bereits mehrfach abgelehnt. Die knapp ein Kilometer lange Strecke zwischen den Ortsteilen sei außerhalb geschlossener Bebauung, ein Tempolimit daher nicht möglich. Auch die Idee, die grünen Ortshinweistafeln gegen gelbe Ortstafeln zu tauschen, sei wegen fehlender Voraussetzungen nicht möglich.


Die Angelegenheit sei im Rahmen eines Verkehrsschautermins unter Federführung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei erörtert worden, teilte die Behörde mit. Ortshinweistafeln dienen demnach ausschließlich zur Unterrichtung über Namen von Ortschaften, wenn keine Ortsschilder aufgestellt sind. Ortsschilder hingegen dürfen nur bei geschlossenen Ortschaften im Sinne der StVO aufgestellt werden. „Die Ortstafeln sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo – ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke – die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt“, heißt es wörtlich in der Entscheidung des Landkreises. „Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.“

Diese Situation sieht der Landkreis im Fall der Mindener Straße nicht als erfüllt an. Zwar ist der Abstand zwischen den Ortsteilen mittlerweile gering, jedoch werden die meisten Anlieger nicht über die Mindener Straße erschlossen. „Anhand der Gegebenheiten vor Ort werden die Voraussetzungen für einen innerörtlichen Charakter, folglich eine geschlossene Bebauung, nicht erfüllt. Für den Verkehrsteilnehmer wird vielmehr eine ländlich geprägte Straßenumgebung durch Felder und vereinzelte Bebauung erkennbar“, schreibt die Behörde.

Folglich sei auch ein Tempolimit nicht zulässig, da dieses nur vor dem Beginn geschlossener Ortschaften zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit angeordnet werden darf, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig erkennbar ist. Im Übrigen sei die Unfalllage auf der Strecke mit Ausnahme des Kreuzungsbereichs Darumer Straße/Mindener Straße unauffällig -Feststellung zum Zeitpunkt der von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführten Verkehrsschau, die zeitlich vor den o.g. Unfallereignissen stattfand- und Geschwindigkeitsverstöße nicht als Unfallursache ersichtlich.

Genau das sehen die Ortsvorsteher und der Bürgermeister anders. Vor allem Hans-Dieter Schleibaum als direkter Anlieger der Mindener Straße berichtet von Rasern direkt vor seiner Haustür. Gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung wollen Schleibaum und Lange erneut an den Landkreis herantreten. „Unsere Forderung ist aus Sicherheitsgründen durchgehend 50 km/h“, stellte Bürgermeister Guido Halfter bei einem Vor-Ort-Termin noch einmal klar. „Damit würden auch die Beschleunigungen am Rand der geschlossenen Ortschaften aufhören“, ergänzt Lange. Die zunehmende Bebauung in Natbergen mit dazugehörigen Ein- und Ausfahrten an der Mindener Straße sowie die wachsende Fahrzeugfrequenz an den Einmündungen der Seitenstraßen sind nach Ansicht der Ortsvorsteher weitere Gründe für eine andere verkehrliche Regelung.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde laut Halfter auch die Situation neben der Straße verbessern. Der sogenannte Sonderstreifen, der von Wissingen kommend an der rechten Straßenseite verläuft, ist in beiden Fahrtrichtungen auch für den Radverkehr freigegeben. Hier kommt es regelmäßig zu Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und Fußgängern. Und manchmal wird es besonders eng: „Wenn die Mülltonnen geleert werden, landen die oft mitten auf dem Schutzstreifen“, ärgert sich Schleibaum.

Die Ortsvorsteher und die Gemeinde bieten der Straßenbehörde und allen Beteiligten daher an, sich erneut vor Ort zu treffen. Bis dahin sollen Geschwindigkeitsmessungen ein besseres Bild der aktuellen Lage an der Mindener Straße schaffen.

PM/Gemeinde Bissendorf