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Lokales

Stadt Osnabrück verlängert Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

Symbolfoto: pixabay

Osnabrück. Die Stadt Osnabrück verlängert das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern bis Ende September. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern der Stadt Osnabrück extrem niedrige Wasserstände eingestellt, sodass eine Mindestwasserführung zurzeit nicht mehr gewährleistet ist.
Deshalb werden mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück“ Wasserentnahmen aus Gewässern 2. und 3. Ordnung zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken mittels Pumpvorrichtungen ab Freitag, 30. August 2019, bis einschließlich 30. September 2019, untersagt.
In der Stadt Osnabrück gilt das Verbot somit sowohl für Gewässer wie beispielsweise die Hase, die Nette oder die Düte als Gewässer 2. Ordnung als auch für alle kleineren Bäche und Gräben als Gewässer 3. Ordnung.
Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Stadt Osnabrück unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden.