Osnabrück. Sommer, Sonne und Temperaturen über 30 Grad. Doch was bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen?
Bei Temperaturen über 30 Grad können sich die meisten Schüler etwas Schöneres vorstellen, als im Klassenraum zu sitzen und dem Unterricht zu folgen. Doch gibt es eine feste Regelung, ab wann die Schüler nach Hause gehen dürfen?
Schulen entscheiden individuell
Nach einem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums aus dem Jahr 2013 muss jede Schule individuell entscheiden, ob sie ihre Schüler bei zu großer Hitze nach Hause schickt. Vorraussetzungen dafür sind erhöhte Temperaturen und ein Mangel an kühlen Schulräumen. Ausgeschlossen von der Regelung sind Oberstufenschüler.
Auszug aus dem Runderlass „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013:
4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
4.6 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.7 Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
4.8 Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.