Osnabrück. Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Osnabrück liegt am heutigen Mittwoch, 19. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Damit gelten ab Freitag, 21. Mai, im Stadtgebiet einige Lockerungen.
So wird die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Auch die Kontaktbegrenzung wird gelockert. Ab Freitag dürfen sich Menschen eines Haushalts mit bis zu zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder dieser Personen werden bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren ebenso nicht mitgerechnet wie Begleitpersonen und Betreuungskräfte hilfebedürftiger Menschen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Und auch für den Einzelhandel gibt es in Geschäften Lockerungen, deren Sortiment über die Grundversorgung hinausgeht. Unterschieden wird hier zwischen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern und jenen mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Ist die Verkaufsfläche größer als 200 Quadratmeter, dürfen Kundinnen und Kunden ein Geschäft nur betreten, wenn sie einen negativen Test vorlegen können, der höchsten 24 Stunden alt ist, wenn sie genesen sind oder wenn ihre Zweitimpfung vor mehr als zwei Wochen stattgefunden hat.
Als genesen gilt, wer vor weniger als sechs Monaten und mehr als 28 Tagen positiv getestet wurde. Auch wer vor mehr als sechs Monaten infiziert war und eine Erstimpfung bekommen hat, gilt als geimpft. Dafür muss in diesen größeren Geschäften im Vorhinein kein Termin mehr vereinbart werden. Ist ein Geschäft kleiner als 200 Quadratmeter, gilt dort entweder eine Testpflicht oder die Pflicht, dass das Geschäft nur nach Terminvereinbarung betreten werden darf. Was hier gilt, entscheidet der Betreiber.
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen und werden negativ Getesteten gleichgestellt. Ausnahmen sind die auch für sie vorgesehenen Testungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und bei Jugendfreizeiten.
Auch körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder erbracht werden. Wer einen Friseur, ein Kosmetik- oder Tattoostudio, ein Solarium oder die Physiotherapie besucht, muss sich nur dann testen lassen, wenn nicht durchgängig eine medizinische Maske getragen werden kann. Nach langer Zeit darf auch die Außengastronomie ab Freitag wieder öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses, eines Genesenen- oder Impfnachweises. Es gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr.
Ebenfalls ab Freitag dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in einer festen Gruppe von bis zu 30 Personen unter freiem Himmel wieder Kontaktsport treiben. Voraussetzung ist, dass der Trainer oder die Trainerin negativ getestet ist. Auch Schulsport darf wieder stattfinden. Grundsätzlich ist für alle Personen kontaktfreier Sport im Freien mit Abstand und negativem Test gestattet.
Für Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird zudem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Platz während des Unterrichts aufgehoben. Ältere Schülerinnen und Schüler dagegen müssen auch am Platz weiterhin eine solche Bedeckung tragen. So schreibt es die niedersächsische Corona-Verordnung vor. Auch in der Innenstadt gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung. Dasselbe gilt für Volljährige auf Spiel- und Bolzplätzen und im Skatepark.
Museen dürfen ab Freitag ebenfalls wieder Besucherinnen und Besucher empfangen. Voraussetzung ist ein negativer Test für alle, die nicht bereits als genesen oder geimpft gelten. Im Zoo entfällt die Testpflicht, wenn lediglich Außenbereiche geöffnet sind. Auch Freizeiteinrichtungen unter freiem Himmel dürfen wieder öffnen. Hier ist ein negativer Test Zugangsvoraussetzung. Dasselbe gilt für Veranstaltungen wie Kino, Theater oder andere Kulturveranstaltungen. Daran teilnehmen dürfen bis zu 250 Personen, die jeweils einen eigenen Sitzplatz haben und negativ getestet sein müssen.
Beherbergungsbetriebe dürfen Gäste zu touristischen Zwecken empfangen. Die Herberge darf dabei zu höchstens 60 Prozent ausgebucht sein. Zudem müssen Gäste bei der Ankunft sowie während des Aufenthalts mindestens zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.
PM/Stadt Osnabrück