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Vorwurf des Totschlags in Nordhorn – Landgericht Osnabrück verhandelt

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück verhandelt ab dem morgigen Mittwoch, dem 3. März 2021, über den Vorwurf des Totschlags in Nordhorn. Ein heute 49 Jahre alter Angeklagter aus Nordhorn muss sich in dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer (Schwurgericht) verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2020 in Nordhorn seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnhaus erstickt zu haben. Hintergrund sollen Trennungsabsichten der Ehefrau gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte plante, die ihm vorgeworfene Tötung wie einen Selbstmord wirken zu lassen.

Der Angeklagte, der sich seit dem 8. September 2020 in Untersuchungshaft befindet, wird von Rechtsanwalt Heils, Nordhorn, vertreten. Die Eltern und die Schwestern des mutmaßlichen Opfers nehmen an dem Verfahren als Nebenkläger teil. Sie werden von Rechtsanwältin Wolken-Lammers, Meppen, vertreten.


Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht Beweis über die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe erheben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am 3. März 2021 um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal). Für den ersten Verhandlungstag sind neben den Beteiligten zwei Sachverständige und drei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 5., 15. und 22. März 2021 jeweils um 09.00 Uhr, den 24. März 2021 um 13.30 Uhr sowie den 13. und 20. April 2021 jeweils um 09.00 Uhr geplant. Alle Termine finden in Saal 272 statt.

PM/Landgericht Osnabrück