Osnabrück. Die Stadt Osnabrück hat die Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenstadtbereich bis einschließlich zum 10. Januar verlängert. Darüber hinaus sind Volljährige ab sofort auch auf allen Spiel- und Bolzplätzen der Stadt und im Skatepark zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Stehen Schulhöfe außerhalb der Betriebszeiten als Spielplätze zur Verfügung, muss auch dort ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Außerdem bezieht sich die neue Allgemeinverfügung auf Wochenmärkte. Auf dem Gelände der Wochenmärkte und innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen ist der Verzehr von Speisen ebenfalls bis einschließlich zum 10. Januar untersagt.
Die Allgemeinverfügungen der Stadt sind unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen abrufbar. Alle Informationen zum Thema Corona in Stadt und Landkreis Osnabrück gibt es unter corona-os.de.