Osnabrück. Am Samstag kontrollierte die Osnabrücker Polizei, mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei, die Einhaltung der Allgemeinverfügung.
Ein Hauptaugenmerk lag dabei auf zwei Versammlungen, die auf dem Theatervorplatz und dem Bahnhofsvorplatz veranstaltet wurden. Auf dem Theatervorplatz fand von 13 bis 14.25 Uhr eine Kundgebung statt, an der fünf Personen teilnahmen. Wegen Verstoßes gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Weiterhin wurden 14 Passanten mündlich verwarnt und auf die Verfügung der Stadt Osnabrück hingewiesen. Auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes startete gegen 14.30 Uhr eine Kundgebung der Bürgerbewegung Osnabrück. An der angemeldeten Versammlung nahmen ca. 90 Personen teil.
Es wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen den Mindestabstand bzw. wegen Verstoßes gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeleitet und zahlreiche Passanten auf die auf dem Bahnhofsvorplatz geltende Allgemeinverfügung hingewiesen. Die Versammlung endete gegen 17 Uhr.