Osnabrück. Um Kontakte während der Corona-Pandemie weitestgehend zu vermeiden, hat die Stadt Osnabrück die Stadthäuser 1 und 2 bereits im März für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Termine wurden nur noch in sehr vereinzelten Ausnahmefällen vergeben und auch nur für Anliegen, die sich nicht aufschieben ließen. Inzwischen werden Schritt für Schritt mehr Termine vergeben, eine Rückkehr zur alten Normalität ist aber noch nicht absehbar.
„Sehr viele Services bieten wir bereits seit Beginn der Corona-Pandemie telefonisch an“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. „Zudem verschicken wir Mitteilungen und Unterlagen wenn möglich per Post oder E-Mail, um Termine vor Ort zu vermeiden. Das hat sich auch sehr gut bewährt.“ Doch manche Angelegenheiten können nicht ohne persönlichen Besuch im Stadthaus erledigt werden. So müssen beispielsweise Unterschriften geleistet oder Fingerabdrücke abgegeben werden. Deshalb vergibt das Bürgeramt in Zeitfenstern von 15 Minuten inzwischen wieder bis zu 20 Termine in der Stunde – man bekommt sie bis auf Weiteres nur telefonisch, nicht über die Online-Terminvergabe. Normalerweise können bis zu 70 Termine pro Stunde wahrgenommen werden, um beispielsweise die Geltungsdauer von Ausweisen zu verlängern oder Reisepässe zu beantragen.
Ein wichtiger Faktor sind auch die Wartezonen, in denen sich die Besucherinnen und Besucher nicht aufhalten sollen, um Kontakte zu vermeiden. Das gilt beispielsweise auch bei der Kfz-Zulassung, die derzeit rund zwei Drittel weniger Termine anbietet als gewöhnlich, sowie in der Führerscheinstelle. „Um Ansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Menschen zu ihren Terminen pünktlich kommen, also weder zu früh, noch zu spät“, betont Griesert. Darüber hinaus muss die Stadt weitere Vorkehrungen für einen geregelten Besucherzugang treffen, bevor wieder mehr Besucher in die Stadthäuser kommen können.
Für beide Stadthäuser gilt und ist unbedingt zu beachten: Wer keinen Termin hat, bekommt keinen Zutritt. Termine können telefonisch bei der zuständigen Stelle vereinbart werden. Welche Stelle für welche Dienstleistung zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger unter https://buerger.osnabrueck.de/public einsehen. Ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, ob das Anliegen direkt am Telefon, per E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden kann, wird bei dem Telefongespräch geklärt. Grundsätzlich gilt weiterhin: Wenn eine Vorsprache in einem der Stadthäuser nicht unbedingt notwendig ist, sollten Bürgerinnen und Bürger darauf verzichten.
Darüber hinaus dürfen alle Dienstgebäude der Stadt Osnabrück nur mit einer Bedeckung von Mund und Nase betreten werden. Hygiene- und Abstandsverpflichtungen müssen Besucherinnen und Besucher einhalten. Zudem schafft die Stadt transparente Trennwände an, um eine Übertragung des Virus durch Tröpfchen zu verhindern.