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Leistungsbezieherin erhält Freiheitsstrafe von vier Monaten

Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Osnabrück. Vier Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Vechta aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Bereits im Jahr 2014 war die Frau wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt worden, was Sie aber nicht daran hindert es noch mal zu wiederholen. Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2017 ging die Frau einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. Um dieses zu verschleiern flossen die Einkünfte der 44-Jährigen auf ein dem Jobcenter nicht bekannten Konto. So konnte sie rund 560 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage Namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenter Vechta an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld hat die Frau wieder zurückgezahlt.