Bissendorf. Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in der Gemeinde Bissendorf gut voran. Das konnte Kerstin Hanenberg aus dem Fachdienst Finanzen im Rahmen der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses berichten. Die Grundsteuermessbeträge sind fast vollständig durch das Finanzamt ermittelt und liegen der Gemeinde vor. Aktuell stehen nur noch einige Korrekturfälle aus, die noch in den kommenden Wochen abgearbeitet werden müssen, die gemeldeten Grundsteuer A- und B-Fälle des Finanzamtes sind bereits veranlagt.
Vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundsteuerreform ist auch der Anspruch enthalten, das Gesamtsteueraufkommen der Kommunen neutral zu gestalten. Hier legt Bissendorf eine perfekte Punktlandung hin. Mit den beschlossenen Hebesätzen von einheitlich 340 v.H. für beide Grundsteuerbereiche erreicht die Gemeinde dieses Ziel. Gleichzeitig wurde die Idee von einheitlichen Hebesätzen umgesetzt.
2024 standen bei der Grundsteuer A (Betriebe Land- und Forstwirtschaft) mit einem Hebesatz von 370 v.H. 173.000 Euro zu Buche, die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) brachte bei einem Hebesatz von 380 v.H. Einnahmen in Höhe von 2.080.800 Euro. Insgesamt brachte die Grundsteuer im Vorjahr demnach 2.253.800 Euro. In 2025 stehen mit den neuen Messbeträgen und Hebesätzen insgesamt 2.289.919 Euro (Grundsteuer A: 106.320 Euro und Grundsteuer B: 2.183.599 Euro) in den Büchern. Die Abweichung beträgt folglich gerade einmal 36.119 Euro.
Die Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer sind insgesamt überschaubar. Bei der Grundsteuer A sinkt der Anteil der Eigentümer, die zwischen 0 und 100 Euro pro Jahr bezahlen, von 74,94 Prozent auf 71,51 Prozent während der Anteil derer, die bis 200 Euro Grundsteuer pro Jahr zahlen von 6,21 Prozent auf 12,01 Prozent steigt. In den weiteren Bewertungsgruppen sind die Veränderungen minimal.
Bei den bebauten und unbebauten Grundstücken gibt es ebenfalls wenig Bewegung. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen zwischen 201 Euro und 300 Euro pro Jahr. Ihr Anteil ist nach der Reform von 29,28 Prozent auf 30,64 Prozent gestiegen. Die größte Veränderung gibt es bei den Eigentümern, die zwischen 0 und 100 Euro pro Jahr zahlen. Ihr Anteil ist von 16,40 Prozent auf 5,62 Prozent gesunken und zeigt hiermit die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung bisher unterbewerteter Grundstücke. Insgesamt zahlen 75,39 Prozent aller Grundstückseigentümer weniger als 400 Euro Grundsteuer im Jahr. Das sind 3,23 Prozent weniger als im Vorjahr.
PM/Gemeinde Bissendorf