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Doppelt kassiert: 1.800 Euro Geldstrafe als Quittung für Leistungsbetrug

Symbolfoto: ots/Hauptzollamt Osnabrück

Osnabrück. Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus dem Großraum Osnabrück bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni 2018 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 647 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mit automatischer Prüfung auf die Schliche gekommen

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Beiträge müssen zurückgezahlt werden

„Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.