Osnabrück. In Osnabrücker Wäldern müssen Hundehalter ihre Vierbeiner das ganze Jahr über an der Leine führen. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt der Leinenzwang darüber hinaus in der freien Landschaft. So sehen es die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes für die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit vor.
Zur freien Landschaft gehören alle Gebiete außerhalb der bebauten Ortslage. Im Zweifel sollten die Bürgerinnen und Bürger die Hunde zum Wohle der freilebenden Tiere und der Natur anleinen. Das gilt insbesondere im Bereich der grünen Finger. Hintergrund ist, dass Flächen entlang häufig begangener Wege Deckung für Tiere bieten und vielen Tierarten deshalb als geeignete Orte für die Kinderstube erscheinen.
Hier können auch an sich harmlose Hunde indirekt großen Schaden anrichten. Deshalb appelliert die Stadt unabhängig von gesetzlichen Vorschriften an alle Hundehalter, ihre Vierbeiner in Wald und Flur grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Erfahrungen zeigen nämlich, dass nicht angeleinte Hunde – auch wenn ihre Halter von deren unbedingtem Gehorsam überzeugt sind – oftmals nicht mehr zurückgehalten werden können, wenn sie in der Natur auf Wild stoßen.
Bei fast jedem Hund kann sich, wenn er Wild wittert, der von seinen Vor-fahren ererbte Jagd- und Beuteinstinkt durchsetzen. Ein solches Verhalten eines Hundes, das wild lebende Tiere stört und gefährdet, stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie der Verstoß gegen das Leinengebot zwischen dem 1. April und dem 15. Juli.