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Oberbürgermeister Wolfgang Griesert hält Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für vermeidbar

Symbolfoto

Osnabrück. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Februar entschieden, dass ein Diesel-Fahrverbot ausnahmsweise zulässig ist, wenn dadurch der Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten werden kann.
Aus der Entscheidung, die die Städte Stuttgart und Düsseldorf betraf, aber bundesweite Bedeutung hat, geht auch hervor, dass die Möglichkeit eines Fahrverbots im Falle von Grenzwertüberschreitungen ernsthaft in den Blick genommen werden muss. Bei der Prüfung von Verkehrsverboten sei aber immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Fahrverbote dürfen somit nicht von vornherein ausgeschlossen werden, das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssen.
Die im September 2017 durchgeführten Modellrechnungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim für die Fortschreibung des Osnabrücker Luftreinhalteplans konnten nur die bis dahin benannten Modernisierungen und Nachrüstungen der Busflotte der Stadtwerke berücksichtigen. Damals sollten nur acht Gelenkbusse der EURO-V/EEV-Stufe umgerüstet werden. Zur weiteren Reduzierung der Luftschadstoffbelastung durch den Busverkehr hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke am 7. November 2017 entschieden, weitere 29 Solo-Busse mit ungünstigem Emissionsverhalten bis spätestens Mitte 2019 mittels SCR-Filtertechnik auf EURO VI-Standard umzurüsten. Diese Modernisierung der Busflotte ist im bisherigen Entwurf zum Luftreinhalteplan noch nicht enthalten.  Durch diese zusätzlichen Nachrüstungen sind zeitnah weitere Reduzierungen der Schadstoffbelastungen in Abschnitten mit relevantem Busverkehrsanteil zu erwarten, insbesondere für die Straßen Neuer Graben und Johannisstraße.
Daneben wurden bei der Fortschreibung des Plans die Auswirkungen des für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffneten und gesperrten Neumarkts zwar differenziert betrachtet, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Teileinziehung des Neumarktes für den MIV jedoch noch nicht dargestellt. Die notwendigen redaktionellen Änderungen werden daher nach der Beteiligung der Öffentlichkeit eingearbeitet.
„Ich bin mir heute sicher“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, „dass wir Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Osnabrück vermeiden können. Nach Bekanntgabe der Urteilsgründe hatte ich die Umweltverwaltung gebeten, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit das Maßnahmenbündel des im Entwurf vorliegenden Luftreinhalteplans zu überprüfen. Wenn die Auswirkungen der Busnachrüstung noch in den Entwurf eingearbeitet werden und auch berücksichtigt wird, dass die Werte an der Messstation am Schlosswall im vergangenen Jahr weiter gesunken sind, wäre es unverhältnismäßig über 150.000 Fahrzeuge aus Stadt und Region, darunter viele von Pendlern und Handwerkern, auszuschließen.“
„Nachdem sich der Rat am 5. September 2017 grundsätzlich gegen Fahrverbote für Diesel-Pkw ausgesprochen hat“, sagt der Oberbürgermeister, „kann ich dem Rat für die Sitzung am 6. März in einer ergänzenden Mitteilungsvorlage jetzt vorschlagen, den Entwurf des Luftreinhalteplans auch weiterhin ohne Fahrverbote in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.“