Osnabrück. In der letzten Sitzung am Samstag, den 25. November, hat der Kirchensteuerrat des Bistums Osnabrück dem vorgelegten Haushaltsplan 2024 nicht zugestimmt. Die Ratsmitglieder fordern von der Bistumsleitung klare Entscheidungen darüber, wie die spürbar rückläufigen Einnahmen aus Kirchensteuern künftig gehandhabt werden sollen.
Der bisherige Haushaltsplanentwurf für 2024 sieht ein Gesamtvolumen von knapp 200 Millionen Euro vor, bei einem einkalkulierten Defizit von 8,3 Millionen Euro. Durch die abgelehnte Zustimmung des Kirchensteuerrats tritt ab dem 1. Januar 2024 rechtlich eine „haushaltslose Zeit“ für das Bistum Osnabrück ein.
Es wurde betont, dass das Bistum trotz der fehlenden Zustimmung alle ordentlichen finanziellen Verpflichtungen erfüllen wird. Dies schließt die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter sowie Bistumszuweisungen an Kirchengemeinden, Einrichtungen, Vereine und Verbände ein.
In einem Schreiben an die Mitarbeiterschaft erklärte Domkapitular Ulrich Beckwermert, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, die Haushaltssituation des Bistums und die nächsten Schritte.
Der Kirchensteuerrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Dekanate, des Priester- und des Katholikenrats sowie Fachleuten zusammen. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Jahresabschluss des Bistums. Das Gremium spielt eine entscheidende Rolle bei wirtschaftlichen Angelegenheiten und gibt Empfehlungen zu grundlegenden finanziellen Fragestellungen, einschließlich der Jahresabschlüsse des Bischöflichen Stuhls und des Domkapitels.
PM/Bistum Osnabrück