Der VfL Osnabrück hat gegen das Urteil vom DFB-Sportgericht, das eine Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro für Vorfälle bei den Auswärtsspielen in Meppen und Münster vorsieht, fristgerecht Einspruch beim DFB beantragt.
„Wir werden das Urteil weiterhin intensiv prüfen und streben eine mündliche Verhandlung vorm DFB-Sportgericht an, um unsere Standpunkte darzulegen“, erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend am Freitagmittag.